Verschenktes Potenzial beim KHAG: Pflegequalität muss verbindlich verankert werden

DBfK kritisiert Krankenhausreformanpassungsgesetz und fordert sektorenübergreifende Pflegestandards

Berlin – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet das vom Bundeskabinett verabschiedete Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) kritisch. Nach Ansicht des Verbands liegt der Fokus erneut primär auf teuren Krankenhausstrukturen, während sektorenübergreifende, qualitätsorientierte und interprofessionelle Versorgung zu kurz kommt. Regional entstehende Flickenteppiche und die Aufweichung von Qualitätsstandards gefährden laut DBfK die Pflegesicherheit.

„Wir sehen hier wieder einmal eine vertane Chance, die Gesundheitsversorgung grundlegend zu reformieren“, kommentiert Vera Lux, Präsidentin des DBfK. „Ohne eine flankierende Reform der Primärversorgung mit struktureller Einbindung pflegerischer Expertise bleibt das Stückwerk. Statt früher anzusetzen, um Krankenhausaufenthalte zu vermindern oder bestenfalls zu vermeiden, wird das teure Krankenhaussystem gestärkt, auch wenn es künftig weniger Häuser geben wird.“

Pflegequalität als Kostenfaktor statt als Qualitätsmerkmal

Kritisch bewertet der DBfK, dass Pflege im KHAG weiterhin primär als Kostenfaktor gesehen werde und nicht als zentrale Säule der Patientensicherheit. Besonders problematisch sei die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen. „Wenn wir nicht alles tun, um wenigstens den derzeitigen Status Quo aufrechtzuerhalten, gefährden wir die pflegerische Versorgung der Bevölkerung“, so Lux. Studien belegten, dass unzureichendes Pflegepersonal auf Stationen zu höheren Komplikationsraten, längeren Verweildauern und steigender Mortalität führe.

Forderungen des DBfK

Der Verband fordert eine verbindliche Einbeziehung der Pflegequalität in die Leistungsgruppen der Krankenhäuser und eine stärkere Berücksichtigung pflegefachlicher Perspektiven bei der Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Neue Rollen für Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN) sollten genutzt und ihre Heilkundeausübung gesetzlich geregelt werden.

„Die Krankenhausreform hat unmittelbar Auswirkungen auf die ambulante Versorgung. Daher sind Reformen sektorenübergreifend zu denken. Es nutzt nichts, Regelungen für den Krankenhaussektor zu treffen, die Konsequenzen für den nachversorgenden Sektor aber außer Acht zu lassen. Was wir brauchen, ist eine sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung und keine Problemverlagerung – aber genau das geschieht mit dem KHAG“
Vera Lux (Präsidentin DBfK)