Kabinett beschließt Entwurf des „Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“

Der zwischen den gesetzlichen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des „Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) von , dem das Kabinett heute zugestimmt hat. Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Die wichtigsten Regelungen können auf der Webseite des nachgelesen werden.

Download: Gesetzentwurf für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichenKrankenversicherung (Kabinett: 09.10.2019) (PDF, 749KB)

: Bundesministerium für Gesundheit

 

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