Gesetzentwurf zur Notfallversorgung wird die Versorgung verschlechtern

Krankenhäuser in teilen die Sorgen der Kommunen

. „Von Panikmache kann keine Rede sein“, erklärt -Verbandsdirektor Helge Engelke zur aktuellen Auseinandersetzung bezüglich des Referentenentwurfes zur Reform der . „Die geäußerten Sorgen sind absolut berechtigt, Beschwichtigungsversuche unangemessen.“

Die aktuellen Pläne zielen auf eine Einschränkung der Versorgung, einen Entzug der Kompetenzen der für die Notfallversorgung bislang zuständigen Kommunen und eine Kürzung der Bezahlung für Notfälle. Die behaupteten „Entlastungen“ der Krankenhäuser durch dieses Gesetz sind nicht erkennbar. „Im Gegenteil reiht sich dieses Gesetz nahtlos in die Reihe der übrigen Vorhaben ein, unter einer schön klingenden Überschrift Verbesserungen zu versprechen, aber Verschlechterungen einzuführen“, erläutert Helge Engelke.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf wesentliche Umstände im Unklaren lässt und insbesondere mit den Regelungen zu den geplanten Integrierten (INZ) massiv das Krankenhausplanungsrecht der Länder ignoriert und die Krankenhäuser als den zunehmenden Leistungserbringer in diesem Bereich zu Erfüllungsgehilfen abqualifiziert. […]

Quelle: Niedersächsische Krankenhausgesellschaft e.V.

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