Empfehlungen des Gesundheitsausschusses zur Krankenhausversorgungsverbesserung

Zukunftsfähige Krankenhauslandschaft: Bürokratieabbau und Reformen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Im Gesundheitsausschuss ist eine Empfehlung an den Bundesrat zu der Frage der Anrufung/Nicht-Anrufung des Vermittlungsausschusses n i c h t zustande gekommen.

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, nachfolgende Entschließung zu fassen…

Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung

Der Gesundheitsausschuss hebt hervor, dass die Komplexität und Anzahl der bürokratischen Bestimmungen im Gesundheitswesen, insbesondere in der stationären Versorgung, in den letzten Jahren stetig zugenommen haben. Diese Bürokratie erschwert nicht nur die Organisation innerhalb der Krankenhäuser, sondern bindet auch wertvolle Ressourcen, die besser für die Patientenversorgung eingesetzt werden könnten. Ein zentrales Ziel des KHVVG ist daher die Entbürokratisierung von Verfahrensabläufen, um die Effizienz zu steigern und die vorhandenen Personalressourcen und Finanzmittel optimal zu nutzen.

Wichtige Empfehlungen des Gesundheitsausschusses

  1. Vermeidung von Doppelarbeiten: Der Gesundheitsausschuss fordert, dass gleiche Sachverhalte in der Krankenhausverwaltung nur einmal bearbeitet werden sollten. Dies würde Doppelarbeit vermeiden und Ressourcen freisetzen, die sonst auf Kosten der Patientenversorgung und der Beitragszahler gehen.
  2. Bürokratiefolgekosten: Die Abschätzung der Bürokratiekosten im Gesetz sei unzureichend, weshalb einheitliche Prüfregeln für alle Ebenen entwickelt und regelmäßig aktualisiert werden sollten. Hierbei müsse für die erforderlichen Gremien eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung gewährleistet werden.
  3. Förderung der Digitalisierung: Die Digitalisierung in allen Bereichen der Krankenhausverwaltung sollte vorangetrieben werden. Allerdings sollte dies nur unter der Voraussetzung geschehen, dass vorab eine gesetzlich normierte Prüfpflicht hinsichtlich der Wirkung und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der digitalen Maßnahmen festgelegt wird.
  4. Realistische Fristen für Reformen: Die Umsetzung der geplanten Reformen müsse unter Berücksichtigung des hohen Aufwands realistische Fristen haben. Auch wenn der Gesetzgeber bereits Reformbedarfe der Länder berücksichtigt hat, sind genaue und realistische Fristen für die Umsetzung erforderlich, um Verzögerungen zu vermeiden.
  5. Regelmäßige Überprüfung der Verfahren: Alle eingeführten Verfahren sollten regelmäßig auf ihre Zweckmäßigkeit, Aktualität und Wirksamkeit überprüft werden. Bei Bedarf sollten sie angepasst oder außer Kraft gesetzt werden, wenn sie ihre Ziele nicht erreichen.

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, diese Aspekte in die Gesetzgebung einzubeziehen, um eine zukunftsfähige, effiziente und patientenorientierte Krankenhauslandschaft zu schaffen.

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