Empfehlungen an Krankenhäuser über „Notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19“

Gesundheitsministerium stellt Maßnahmenpaket zur Eindämmung der -Epidemie vor

Das Gesundheitsministerium empfiehlt außerdem den Krankenhäusern in , nicht notwendige – sogenannte elektive – Operationen in Krankenhäusern zu verschieben, um die erforderlichen Kapazitäten für freizuhalten, die aufgrund der Coronavirusinfektion erkrankt sind. Eine konkretisierende Handreichung des Ministeriums ist in der Vorbereitung.

Das Ministerium bereitet darüber hinaus einen Erlass vor, der Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern stark einschränkt. Der Erlass empfiehlt unter anderem deutliche Einschränkungen der Besuche mit Ausnahmen für medizinisch oder ethisch-soziale Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten) in den Krankenhäusern.

Der Erlass für die Pflegeeinrichtungen sieht vor, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten sowie Personen, bei denen ein Infektionsverdacht nach den Kategorisierungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) besteht, die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in den besonders schutzbedürftige Menschen leben, nicht mehr besuchen dürfen. Darüber hinaus werden Besuche auf maximal eine Stunde pro Tag und eine Person je Bewohnerin bzw. Bewohner beschränkt. Veranstaltungen mit Externen sind zu unterlassen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF, 513KB)

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