DKG zum Koalitionsvertrag: Positive Ansätze, aber viele offene Fragen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in den Ergebnissen der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege zum Koalitionsvertrag konstruktive Signale, jedoch bleiben viele Details unklar. Besonders begrüßt wird die Anerkennung der Betriebskostenlücke 2022/2023 und die geplante Zahlung von vier Milliarden Euro an „bedarfsnotwendige Krankenhäuser“. Kritisch sieht die DKG jedoch, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt, ohne nachhaltige Wirkung auf die Finanzierung ab 2027.

Positiv bewertet die DKG die geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die mehr Zeit für die Patientenversorgung schaffen könnten. Auch die Stärkung der Länderkompetenzen bei der Krankenhausreform und die Rückkehr zum NRW-Modell der Leistungsgruppen werden begrüßt. Kritisch sieht die DKG hingegen die unzureichenden Pläne zur Vorhaltefinanzierung und die unklare Ausweitung der Hybrid-DRGs.

Wichtige Fortschritte erkennt die DKG in der geplanten Finanzierung des Transformationsfonds aus dem Sondervermögen sowie in zusätzlichen Investitionen in Nachhaltigkeit und Krisenresilienz. Ebenso wird das geplante Gesetz zur Bürokratieentlastung unterstützt, allerdings mit der Forderung nach konsequenter Umsetzung.

Insgesamt fordert die DKG eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und transparente Mitsprache der Akteure im Gesundheitswesen. Die kommende Bundesregierung müsse nun beweisen, dass sie die Gesundheitspolitik tatsächlich anders gestalten wolle.

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