Bundestag stimmt Gesetz zur Entlastung der Kranken­hauspflege zu

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Freitag, 2. Dezember 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung von Pflegekräften im Krankenhaus gebilligt.

Mit ihrem Gesetz will die Bundesregierung Verbesserungen im Gesundheitssektor erreichen und vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlasten. Die Novelle sieht dazu ein neues Instrument zur Personalbemessung vor in Anlehnung an die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die in drei Stufen eingeführt werden wird. Ab 2025 soll die Personalbemessung verbindlich sein und sanktioniert werden können.

Das Gesetz enthält nun auch einige neue Regelungen zur finanziellen Stärkung der und der . So sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro zur Finanzierung der Pädiatrie entnommen werden. Ferner sollen ebenfalls für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 108 Millionen Euro zur Finanzierung der Geburtshilfe aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Zudem soll der für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.

Eingeführt wird außerdem eine sogenannte tagesstationäre Behandlung. Krankenhäuser können demnach in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung erbringen. In dem Zusammenhang ist auch eine spezielle sektorengleiche geplant. […]

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