Bundeskabinett beschließt Nachtragshaushalt mit höheren Steuerzuschüssen zum Gesundheitsfonds und zum Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung

Um die Beitragssätze der gesetzlichen Kranken- und zu stabilisieren, ist geplant, dass dem zusätzlich 3,5 Milliarden und dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zusätzlich 1,8 Milliarden im Jahr zugewiesen werden.

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

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