Bund darf mit Krankenhausreform Länderkompetenzen nicht aushebeln
Bayerns gesundheitsminister zum Reformgespräch am Donnerstag: Lauterbach muss systematische unterfinanzierung der Kliniken beenden
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek dringt auf Änderungen bei der von der Bundesregierung geplanten Krankenhausreform. Holetschek betonte am Mittwoch mit Blick auf das am Donnerstag stattfindende Bund-Länder-Gespräch zu den Reformplänen: „Für die Krankenhausplanung sind laut Grundgesetz die bundesländer zuständig. Diese sinnvolle Regelung darf nicht von der Berliner Ampelkoalition ausgehebelt werden.“
Holetschek kritisierte: „Aktuell greifen die Planungen der Bundesregierung zur Krankenhausreform in unzumutbarer Weise in die Kompetenz der Länder ein. Das bisherige Konzept der regierungskommission läuft auf ein zentral gesteuertes, quasi-planwirtschaftliches und hochtheoretisches System hinaus, das bedarfsnotwendige Versorgungsstrukturen vor Ort gefährden würde.“