BMG/Google-Kooperation ist kartellrechtswidrig

Die Zusammenarbeit des Bundesgesundheitsministeriums () mit , um das staatliche gesund.bund.de prominent an die erste Stelle der Google-Liste zu setzen, ist kartellrechtswidrig

Quelle: pharmazeutische-zeitung.de


„Netdoktor gegen BRD und Google: Vereinbarung über Knowledge Panels kartellrechtswidrig“

Heute hat die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I zwei Anträgen der NetDoktor.de GmbH in einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Bundesrepublik (37 O 15721/20), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, und gegen die Google Ireland Ltd. (37 O 17520/20) im Wesentlichen stattgegeben.

Die Kammer hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Google vorläufig eine Zusammenarbeit untersagt, die darauf gerichtet ist, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen (sog. Knowledge Panels) mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen, die aus den Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals des Bundesministeriums für Gesundheit (gesund.bund.de) gespeist und mit einem Link zu diesem Portal versehen sind. Die Kammer bewertete dies als Kartellverstoß. […]

Quelle: Landgericht München I

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