Ausgewogene Krankenhauslandschaft

Die Bundesregierung setzt sich für eine bedarfsgerechte ein. Geachtet werde auf ein ausgewogenes Verhältnis von flächendeckend erforderlicher und zentrumsorientierter Spitzenversorgung für hochspezialisierte und komplexe äre Leistungen, heißt es in der Antwort (19/13852) der Bundesregierung auf eine (19/13481) der AfD-Fraktion.

Für die Krankenhausplanung und die Sicherstellung der flächendeckenden stationären Versorgung seien die Länder zuständig. Zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Spitzenversorgung und Regelversorgung gebe es jedoch Fördermöglichkeiten für bedarfsnotwendige , die wegen ihrer ländlichen Lage und niedrigen Fallzahlen mit den pauschalierenden Entgelten nicht auskömmlich wirtschaften könnten.

Diese Häuser könnten einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Für ländliche Krankenhäuser gebe es ab 2020 zusätzlich eine pauschale von 400.000 Euro jährlich zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung.

Quelle: Bundestag

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