2. Epidemiegesetz – Krankenhausrelevante Änderungen

Mit Entwurf des 2. Epidemiegesetzes vom 21. April 2020 hat das BMG einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, welcher auch unmittelbare Auswirkungen auf hat. So sieht der Entwurf eine Überprüfung der Wirksamkeit der mit dem beschlossenen Ausgleichzahlungen vor.

Um eine solche Überprüfung zu ermöglichen, soll § 24 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ergänzt werden. Vorgesehen ist eine Datenübermittlungspflicht der Krankenhäuser zum 15. Juni 2020 für , die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Mai 2020 nach voll- oder teilstationärer Behandlung entlassen wurden. Bis zum 15. Oktober 2020 sind dann die Daten gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes für Patienten, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. September 2020 behandelt wurden, zu übermitteln. […]

Quelle: Curacon

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