Pflegebudget

Heimig hat geliefert

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Heimig hat geliefert
© ©Werner Krueper

Inek-Chef Frank Heimig hat die Berechnungsgrundlage für das neue Pflegebudget im Ministerium abgegeben. Die Krankenhäuser wollen nun mit Hilfe der Bundesländer eine Nachbesserung herbeiführen.

Wie jedes Jahr hat Frank Heimig, Chef des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), Anfang September die DRG-Berechnungen für das kommende Jahr Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Krankenkassen (GKV) vorgestellt. Nur dass dieses Mal, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, die Pflegekostenanteile herausgerechnet und in einen Pflegeerlöskatalog überführt wurden. Heimigs Rechnung zufolge werden 15 Milliarden Euro aus den Fallpauschalen ausgegliedert. 

Bei einzelnen Fallpauschalen kommt es zu deutlichen Ausgliederungsbeträgen, wie die DKG vorrechnet: „Bei der am höchsten bewerteten DRG im Katalog 2019 A18Z „Beatmung > 999 Stunden und Transplantation von Leber, Lunge, Herz und Knochenmark oder Stammzelltransfusion“ verringerte sich das Relativgewicht durch die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten von 62,040 auf 48,961. Gewichtet mit dem durchschnittlichen abgerechneten Basisfallwert 2019 ergeben sich daraus ca. 46.000 Euro weniger Erlöse. Hohe Absenkungen gibt es auch bei der Versorgung von Frühgeborenen. Das Relativgewicht der DRG P61A „Neugeborenes, Aufnahmegewicht < 600 g mit signifikanter OR-Prozedur“ verringerte sich von 47,863 auf 27,021. Daraus ergeben sich ca. 74.000 Euro weniger Erlöse.“ 

„In der Präsentation hat das InEK deutlich gemacht, dass die Sachkostenabsenkung dazu führt, dass rund 60.000 Bewertungsrelationen auf die ausgegliederte Pflege entfallen, das sind etwa 200 Millionen Euro. So steht fest, dass wir effektiv 200 Millionen Euro durch die Katalogumstellung verlieren“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Er fordert eine Klarstellung des Gesetzgebers, der ursprünglich versprochen hatte, dass kostenneutral umgeschichtet werde. Die DKG hofft dabei auf Unterstützung aus den Bundesländern. 

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat bereits einen Änderungsantrag formuliert, der ins MDK-Gesetz eingebracht werden soll. Darin wird eine Klarstellung gefordert, wie jenes Geld für die Sachkosten, das den Kliniken durch die Neuberechnung der DRG und Pflegebudget verloren geht, wieder in die Krankenhausfinanzierung eingebracht werden kann. Auf seiner Sitzung am 20. September muss der Bundesrat diesen Änderungsantrag noch beschließen.

Die Krankenkassen warnen unterdessen vor entsprechenden Korrekturen. „Das Problem der Sachkostenübervergütung ist nach wie vor aktuell“, sagt Johannes Wolff, Referatsleiter Krankenhausvergütung beim GKV-Spitzenverband. So habe das DRG-System über Jahre sachkostenintensive Leistungen „massiv überfinanziert“. Mit der Sachkostenvereinbarung 2016 sei dieses Problem nicht vollständig beseitigt worden, so Wolff. „Die Politik wollte der Pflege etwas Gutes tun. Leider haben die Krankenhäuser diese zusätzlichen Pflegeerlöse (wie übrigens auch den halben Pflegezuschlag) nicht ausreichend für Pflegepersonal ausgegeben.“ Das InEK-Konzept zur Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System garantiere allen Krankenhäusern im neuen DRG-Katalog 2020 bei gleichen Fällen die gleichen Erlöse wie im Vorjahr. „Übervergütete Sachkosten nun - wie von der DKG gefordert – wieder maßgeblich auf die Sachkosten umzuverteilen, verstärkt nur erneut die Fehlanreize zur Erbringung sachkostenintensiver Leistungen“, sagt Wolff. 

Ob die Länder den Antrag bezüglich der Sachkosten durchbringen, ist derzeit nicht absehbar. Dass es in den nächsten Jahren gesetzliche Nachjustierungen geben wird, allerdings schon. 

Autor

 Jens Mau

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