Kodierempfehlung Nr. 195

Schlagwort: Herzinsuffizienz, diastolisch, Relaxationsstörung
Erstellt: 2007-10-30
Aktualisiert: 2024-01-01
DRG:
ICD: I11.01 I50.11
OPS:

Problem/Erläuterung:
Welche Kriterien/Angaben sind für die Diagnosestellung einer diastolischen Herzinsuffizienz erforderlich? Beispiel: 75-jährige Versicherte kommt wegen exazerbierter COLD zur Aufnahme. Als Nebendiagnose: I11.01 Hypertensive Herzkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz, mit Angabe einer hypertensiven Krise sowie I50.11 Linksherzinsuffizienz, ohne Beschwerden. Im Thorax keine Stauung, keine Ödeme. Der Befund, worauf sich die Diagnose der Herzinsuffizienz stützt, ist das Echo mit Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung als Begründung für einen erhöhten Füllungswiderstand und damit für eine diastolische Herzinsuffizienz. Ist dies korrekt?

Kodierempfehlung:
Die alleinige Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung reicht nicht aus für die Diagnose "diastolische Herzinsuffizienz". Die Diagnose einer diastolischen Herzinsuffizienz erfordert, dass folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: 1. Vorhandensein von Symptomen und klinische Zeichen der Herzinsuffizienz (nicht zwingend bei frühen Stadien und bei Patienten unter Diuretikatherapie). 2. Normale oder nur leicht eingeschränkte linksventrikuläre systolische Funktion (LVEF >=40%). 3. Erhöhte natriuretische Peptide (BNP > 35pg/ml und /oder NT-proBNP > 125pg/ml) Quelle: Nationale Versorgungsleitlinie Chronische Herzinsuffizienz, 3. Aufl. 2019, Version -3