Zweijährige Verjährungsfrist für Rückforderungen der Krankenkassen gegenüber Klinikabrechnungen

Im Änderungsantrag zum -Stärkungsgesetz, der dem Handelsblatt vorliegt, sollen nun Forderungen aus Krankenkassensicht falsche Abrechnungen von vor Ende niedergeschlagen werden, die nicht zur Verabschiedung des Gesetzes bei Gericht geltend gemacht wurden. Diese ist für nächsten Freitag geplant. „Wir machen Sonderschichten am Wochenende. Die Klagen gehen raus, und wenn wir sie persönlich bei Gericht abgeben“, so ein Kassenchef. Auf die Sozialgerichte rollt eine Prozesslawine zu […]

Quelle: Handelsblatt

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