Zuschlagszahlungen der Ersatzkassen an Vorsorge- und Rehaeinrichtungen

- und Rehaeinrichtungen, die wegen verschärfter ­maßnahmen und organisatorischer Änderungen wie z. B. der Durchführung therapeutischer Maßnahmen in Kleingruppen coronabedingte Mehraufwendungen haben, erhalten von den Ersatzkassen Zuschlagszahlungen. Diese gelten für den Zeitraum vom 01.09. 31.12. und betragen je nach Einrichtungsform zwischen sechs und 16 Euro pro Patient und Tag. […]

Quelle: vdek (PDF, 46KB)

Das könnte Dich auch interessieren …