Zur Förderung des ambulanten Operierens haben KBV und GKV-Spitzenverband ein erstes Maßnahmenpaket beschlossen
Es beinhaltet neben einer höheren Vergütung für ausgewählte Operationen auch eine Reihe von stationären Eingriffen, die vertragsärzte ab Januar 2023 ambulant durchführen können. Eine erste Möglichkeit zur verlängerten Nachbeobachtung ist ebenfalls vorgesehen. Außerdem wurde die kalkulation sämtlicher ambulanter und belegärztlicher Leistungen im ebm überprüft und die Bewertung angepasst.
[…] 60 Millionen Euro zur Förderung ambulanter OperationenEine Maßnahme betrifft die Förderung ausgewählter ambulanter Operationen wie hernien-Eingriffe und Arthroskopien, da nach wie vor zu viele Eingriffe stationär erfolgen. Die Krankenkassen stellen dazu im kommenden Jahr 60 Millionen Euro zusätzlich bereit.
Mit diesem Geld werden Zuschläge zu rund 500 ops-Kodes im EBM-Anhang 2 finanziert, sodass die Vergütung der geförderten Operationen um 16 Prozent bis zu 42 Prozent steigt.
Größeres OP-Spektrum
Zusätzlich zu den Zuschlägen wird das Spektrum an Operationen, die Vertragsärzte durchführen können, vergrößert: 196 OPS-Verfahren werden zum 1. Januar neu in den Anhang 2 aufgenommen – allesamt Eingriffe, die bislang ausschließlich stationär möglich sind. Dazu gehören Operationen unter anderem aus den Bereichen Neurostimulatoren und Rhythmuschirurgie sowie arthroskopische Eingriffe, für die die Kassen zusätzliches Geld bereitstellen. […]