WIdO fordert Konsens bei der Umsetzung der Klinikreform

Bundesländer sollen Rechtsverordnungen nicht blockieren und Strukturwandel aktiv gestalten

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) drängt auf eine zügige und einvernehmliche Umsetzung der Klinikreform und betont, dass die bestehenden wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen nicht mehr tragbar seien. WIdO-Geschäftsführer Jürgen Klauber unterstrich, dass mit der Einführung der Leistungsgruppen und den Vorgaben zur Struktur- und Prozessqualität eine „einheitliche Krankenhaus-Planungssprache für Deutschland“ geschaffen werde.

Die Kriterien für die 26 Leistungsgruppen sollen vom Bundesgesundheitsministerium bis Ende März 2025 in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Der Bundesrat muss sowohl dieser Verordnung als auch den Regelungen zur Reform-Finanzierung und zu Mindestfallzahlen für Behandlungen zustimmen.

Ab 2027 sollen die durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bis Mitte 2025 zu definierenden Mindestfallzahlen gelten. Dies soll laut Klauber ein Ende der „Gelegenheitschirurgie“ einleiten und eine nachhaltige Qualitätssteigerung in der stationären Versorgung sicherstellen…

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