Wichtige Änderungen für Krankenhausabrechnungen am 09.11.2018 beschlossen

Rechtsanwälte informieren über die Änderungen im Pflegepersonalstärkungsgesetz in Bezug auf die Krankenhausabrechnung

Änderungen, die direkte Auswirkungen auf die Krankenhausabrechnung der Kliniken haben sind u.a die geänderte Verjährungsfrist, erhält Rechte zur von /OPS Auslegungsfragen und die Fallzusammenführung aus Gründen der wurde klargestellt. Demnach ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig.

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

 

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