Was bedeutet die Herausnahme der »Pflege am Bett« aus den Fallpauschalen für die Finanzierung der Krankenhäuser?

Mit dem 1. Januar ist das sog. PflegePersonalStärkungsGesetz (PPSG) in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil des PPSG ist die Herausnahme der »Pflege am Bett« aus der Finanzierung durch die Fallpauschalen (). Die »Pflege am Bett« wird ab außerhalb der DRGs nach dem Selbstkostendeckungsprinzip fnanziert.

Quelle: Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VdÄÄ)

Das könnte Dich auch interessieren …