Vorgaben für Hybrid-DRG 2026 beschlossen – Weg frei für sektorengleiche Vergütung ambulanten Operierens
Erweiterter Bewertungsausschuss legt Rahmenbedingungen fest – Neue kardiologische Eingriffe und Gefäßinterventionen in der Hybrid-DRG enthalten
Am 10. Juli 2025 hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss wichtige Rahmenvorgaben für die Kalkulation der Hybrid-DRG im Jahr 2026 verabschiedet. Damit wurde ein weiterer entscheidender Schritt vollzogen, um die sektorengleiche Vergütung nach § 116f SGB V für das ambulante Operieren verbindlich festzulegen.
Bereits im April war durch den Ausschuss die Auswahl der Leistungen beschlossen worden, die künftig über eine Hybrid-DRG abgerechnet werden sollen. Neu aufgenommen wurden unter anderem mehrere kardiologische Eingriffe sowie perkutan-transluminale Gefäßinterventionen.
Wie aus der Mitteilung hervorgeht, müssen diese Leistungen nun in einer entsprechenden Hybrid-DRG abgebildet werden. Die Kalkulation der Vergütung übernehmen das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie das Institut des Bewertungsausschusses. Dabei fließen Kosten aus sowohl dem stationären als auch dem ambulanten Bereich in die Berechnung der Fallpauschalen ein.
Da die finale Festlegung der Hybrid-DRG erst nach Abschluss der jährlichen Überarbeitung der stationären DRG möglich ist, rechnet der Ausschuss mit einem Beschluss zur Hybrid-DRG inklusive Vergütung im Herbst 2025.
Ziel der sektorengleichen Vergütung ist es, das ambulante Operieren in Deutschland zu fördern. Dies betrifft vor allem Eingriffe, die international betrachtet noch zu häufig stationär durchgeführt werden, obwohl ein ambulantes Vorgehen möglich und sinnvoll ist.
Mit dem jetzt gefassten Beschluss macht das Gesundheitssystem einen wichtigen Schritt hin zu einer effizienteren und patientenorientierteren Versorgungsstruktur.




