Vorbereitung von Krankenhäusern auf terroristische Anschläge

Antwort der auf die Kleine Anfrage der Fraktion der – Drucksache 19/17031 

Die Bundesregierung hat auf die sächliche und personelle Ausstattung der und deren Handlungsfähigkeit bei Notfallsituationen grundsätzlich keinen Einfluss.Für die Sicherstellung der ären Versorgung sowie der Krankenhausplanung sind die Länder zuständig. Die Länder legen im Rahmen der Krankenhausplanung Maßstäbe für die Notfallversorgung fest und erteilen den Krankenhäusern entsprechende Versorgungsaufträge. In diesem Rahmen ist es Aufgabe der Länder sicherzustellen, dass Krankenhäuser auch in Notfallsituationen wie nach größeren und mobilen Anschlägen mit vielen gleichzeitig zu behandelnden Patientinnen und ihrem entsprechende Maßnahmen zur Behandlung einer solchen Vielzahl von Patientinnen und Patienten durchführen können. Dazu sehen die Länder zum Teil vor, dass Krankenhäuser entsprechende Alarm- und Einsatzpläne aufstellen. […]

Quelle: Bundestag (PDF, 235KB)

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