Vorbereitung von Krankenhäusern auf terroristische Anschläge
Antwort der bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der fdp – Drucksache 19/17031
Die Bundesregierung hat auf die sächliche und personelle Ausstattung der krankenhäuser und deren Handlungsfähigkeit bei Notfallsituationen grundsätzlich keinen Einfluss.Für die Sicherstellung der stationären Versorgung sowie der Krankenhausplanung sind die Länder zuständig. Die Länder legen im Rahmen der Krankenhausplanung Maßstäbe für die Notfallversorgung fest und erteilen den Krankenhäusern entsprechende Versorgungsaufträge. In diesem Rahmen ist es Aufgabe der Länder sicherzustellen, dass Krankenhäuser auch in Notfallsituationen wie nach größeren und mobilen Anschlägen mit vielen gleichzeitig stationär zu behandelnden Patientinnen und patienten ihrem versorgungsauftrag entsprechende Maßnahmen zur Behandlung einer solchen Vielzahl von Patientinnen und Patienten durchführen können. Dazu sehen die Länder zum Teil vor, dass Krankenhäuser entsprechende Alarm- und Einsatzpläne aufstellen. […]
Quelle: Bundestag (PDF, 235KB)