Versorgung durch Kinderkrankenhäuser in Deutschland

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/21301

Der von der Gesellschaft für Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. () seinerzeit vorgeschlagene „Versorgungszuschlag Kindergesundheit“ wurde mit Blick auf den hohen Differenzierungsgrad des pauschalierenden Entgeltsystems und der zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten für stationäre Leistungen von Kindern und Jugendlichen nicht als sachgerechter Vorschlag zur finanziellen Sicherung der Kinderkrankenhäuser und der Fachabteilungen für bewertet. Ein solcher Zuschlag hätte mangels eines klaren Leistungsbezugs eine Abkehr von einem auf empirischen Kosten- und Leistungsdaten basierenden Entgeltsystem bedeutet und wurde daher seinerzeit nicht weiter verfolgt. Stattdessen wurden im Krankenhausstrukturgesetz () vom 10. Dezember 2015 mit klarem Leistungsbezug (z. B. für die Notfallversorgung oder für besondere Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten) und andere Instrumente der zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung weiterentwickelt. Von den beispielhaft erwähnten Zuschlägen, die sich in der Umsetzung befinden, profitieren auch Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin. […]

Quelle: Bundestag (PDF, 399KB)

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