Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser in Kraft getreten

Mit Datum vom 9. April 2021 ist die zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der in Kraft getreten.

Nachdem an dieser Stelle erst vor Kurzem über den einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser berichtet wurde, ist die Verordnung nun am 8. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit am 9. April 2021 in Kraft getreten. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält die endgültige Verordnung einige Nachbesserungen im Sinne der Krankenhäuser. Zu den Nachbesserungen zählen insbesondere die Einführung einer für Krankenhäuser, die im I. Quartal 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, die Anhebung des beim Erlösrückgangs für das Jahr 2021 zu berücksichtigten Erlösanteils aus dem Jahr von 95 % auf 98 % sowie die gesetzliche Festlegung des Ausgleichssatzes in Höhe von 85 %. […]

Quelle: BPG Münster

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