Veröffentlichung gemäß § 26d Absatz 1 KHG – „erweiterte Corona-Prämie“

Die Veröffentlichung gemäß § 26d Absatz 1 (KHG) der für eine „erweiterte -“ anspruchsberechtigten Krankenhäuser steht Ihnen ab sofort zum Herunterladen barrierefrei zur Verfügung

Quelle: InEK

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