Veröffentlichung der Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung

InEK hat bekannt gegeben, dass die Vergleichsdaten gemäß § 6 der Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2022 ab sofort verfügbar sind. Diese Daten können deutschlandweit und für jedes Bundesland heruntergeladen werden. Der Stand der Daten ist der 31. März 2024.