Veröffentlichung der Angaben der Krankenhäuser aus den Wirtschaftsprüfertestaten und der Angaben aus den Vereinbarungsunterlagen gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG für das Vereinbarungsjahr 2023 des Pflegebudgets

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG zu veröffentlichenden Daten für das Pflegebudget 2023 bereitgestellt. Dazu gehören:

  • Angaben aus den Wirtschaftsprüfertestaten (§ 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG).
  • Vereinbarungsunterlagen (§ 6a Absatz 3 Satz 3 KHEntgG).

Die Daten sind ab sofort krankenhausbezogen verfügbar.

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