Verlängerung der Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der Corona-Pandemie bis 30.06.2021

Hinweis: Befristete Abrechnungsempfehlungen bis zum 30.06.2021 verlängert

  • Analogabrechnungsempfehlung für aufwändige im Rahmen der -
  • --Abrechnungsempfehlungen
  • Analogabrechnungsempfehlung für den SARS-CoV-2-Antigen-Nachweis im Schnelltestformat (z. B. mittels Immunchromatographie)
  • Abrechnungsempfehlung zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
  • Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Quelle: Bundesärztekammer

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