Verkürzung der Verjährungsfrist für Vergütungsforderungen Was kommt konkret?

Aktueller Bezug: neurologischer und geriatrischer Komplexpauschalen

Besonderes Augenmerk sollte aus Sicht der aber auch auf Verrechnungen der Krankenkassen zum Jahresende gelegt werden. Nach unserer Rechtsauffassung müssen die Krankenkassen Rückzahlungsansprüche gegen Forderungen der Krankenhäuser aus den Jahren 2014, 2015 und zum 9. November 2018 gerichtlich und damit eben nicht im Wege der Verrechnung geltend gemacht haben. Aus aktuellem Anlass muss damit gerechnet werden, dass die Krankenkassen vermeintliche Rückforderungsansprüche aus der Abrechnung geriatrischer und neurologischer Komplexpauschalen geltend gemacht haben. […]

Quelle: Solidaris

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