Verjährungsregelung schützt Krankenhäuser zu Lasten von Versicherten und Versorgungsqualität

Gesetzgeber schützt die Krankenhäuser vor Rückforderungen wegen zu Unrecht abgerechneter Komplexpauschalen

Die Verjährungsregelung, die mit Änderungsanträgen in das PpSG eingebracht wurde, bedient ganz offensichtlich und ausschließlich die Interessen der Krankenhäuser. Den werden von einem auf den anderen Tag Erstattungsansprüche aus zwei Jahren abgesprochen. Den finanziellen Schaden durch diesen Schuldenschnitt tragen schlussendlich die Versicherten und Arbeitgeber.“ Das könnte finanzielle Verluste bei den Krankenkassen in Höhe von fast 150 Millionen Euro nach sich ziehen.

„Insbesondere die rückwirkende Änderung des bestehenden Rechts irritiert die Kassen“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Wird die Regelung im durchgesetzt, so toleriert der Gesetzgeber Falschabrechnungen der Leistungserbringer.“ Was bliebe, so Wollseifer, sei ein Vertrauensverlust und die Frage, was Qualitätsanforderungen in der medizinischen Versorgung wert sind. „Offenbar wenig“, weiß Wollseifer, „wenn die Krankenhäuser Druck ausüben, um Rückzahlungen von gemäß BSG- zu Unrecht abgerechneten Pauschalen zu entgehen!“

Beunruhigt sind beide Vorstandsvorsitzenden aber auch über die nun eingebrachte Forderung, dass Qualitätsanforderungen rückwirkend abgesenkt werden können. […]

: IKK e.V Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen

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