Nutzenbewertung zur Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) soll vereinfacht werden

Antwort auf die der Fraktion zur Nutzenbewertung von Medizinprodukten hoher Risikoklassen (Drucksache 19/5927)

Der Regierungsentwurf des sieht vor, dass die Verfahren des G-BA zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V und zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse nach vereinfacht und damit gängiger gemacht werden. Die Regelungen zielen darauf ab, den Erkenntnisgewinn mittels Erprobungen zu fördern und die Durchführung der zu erleichtern. Hierzu wird auch die Verantwortung der betroffenen Medizinproduktehersteller gestärkt, unter anderem sollen sie nunmehr die Wahlfreiheit erhalten, die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung anstelle des G-BA auf eigene selbst beauftragen zu können. Insofern sollen – angesichts der bisher sehr begrenzten Anzahl durchgeführter Verfahren – die Neuregelungen gerade Anreize für die vermehrte und verbesserte Durchführung weiterer Bewertungsverfahren setzen. […]

Quelle: Bundestag

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