Vereinbarungen zum Veränderungswert 2019

Unterschriftenverfahren wurde eingeleitet

Die am 14.09.2018 im Bundesanzeiger bekannt gegebene nach § 71 Abs. 3 SGB V beträgt 2,65 %, der am 28.09.2018 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte 1,96 %. Gemäß § 10 Abs. 6 Satz 2 gilt damit die Veränderungsrate in Höhe von 2,65 % als für das Jahr […]

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Quelle: DKG

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