Vereinbarungen zum KHANR-VZ und ANRV gemäß § 293 Abs. 7 SGB V

Unterschriftsverfahren abgeschlossen

gemäß über ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen (-Vereinbarung) sowie der Vereinbarung gemäß § 293 Absätze 4 und 7 SGB V über eine zentrale Arztnummernvergabe (Vereinbarung ANRV)

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Quelle: DKG

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