Vereinbarung Besondere Einrichtungen 2023

Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2023

Gemäß § 17b Abs. 1 Satz 10 KHG können , deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken oder aus Gründen der mit dem --Katalog noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem genommen werden.

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