Verband der Leitenden Krankenhausärzte (VLK e.V.) warnt vor einem Einknicken des Gesetzgebers gegenüber der Kassenlobby beim MDK Reformgesetz

Der aktuell bekannt gewordene Änderungsantrag der Koalitionsfraktion zum MDK Reformgesetz konterkariert die ursprüngliche Intention des MDK Reformgesetzes. Aus einem Gesetz, das die Krankenhäuser vor unberechtigten und überzogenen Rechnungskürzungen der Krankenkassen schützen sollte, droht nun ein unfaires Rechnungskürzungsgesetz zu Lasten der Krankenhäuser zu werden, so Priv. Doz. Dr. med. Michael A. Weber, Präsident des e.V.

Mit der Anhebung der Prüfquote von 10 auf 12,5%, generellen Strafzahlungen und einem Aufweichen des Verrechnungsverbotes bleibt es beim Prinzip Rechnungskürzung der Krankenkassen mit dem Ziel ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Krankenhäusern auch in Zukunft nicht vollständig nachzukommen. Beträge von zu 3 Milliarden EUR, die die Kassen über die sogenannte „Retaxquote“ einsparen, sind natürlich beitragsrelevant und so war mit heftigem Widerstand aus dem Kassenlager zu rechnen. Aber Ziel des Gesetzes war es, diese völlig ausufernden Rechnungskürzungen zu beenden und das muss es auch bleiben. […]

: Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.

 

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