Veränderungswert für das Jahr 2021 beträgt 2,53 Prozent
Der veränderungswert für das Jahr 2021 beträgt 2,53 Prozent. Darauf haben sich die Spitzenverbände der krankenkassen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft geeinigt. Der Veränderungswert, der den maßgeblichen Richtwert für die Krankenhausverhandlungen bildet, wird von den Verhandlungspartnern jedes Jahr entweder auf der Basis der Grundlohnrate oder des Orientierungswertes vereinbart.
Der Orientierungswert von 2,60 Prozent, den das statistische bundesamt (StBA) Ende September veröffentlicht hatte, wird 2021 nicht verwendet.
Für die psychiatrie und psychosomatik haben die Verhandlungspartner für 2021 wie üblich einen Veränderungswert von 2,56 Prozent vereinbart. […]