Veränderungswert für das Jahr 2021 beträgt 2,53 Prozent

Der für das Jahr 2021 beträgt 2,53 Prozent. Darauf haben sich die Spitzenverbände der mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft geeinigt. Der Veränderungswert, der den maßgeblichen Richtwert für die Krankenhausverhandlungen bildet, wird von den Verhandlungspartnern jedes Jahr entweder auf der Basis der Grundlohnrate oder des Orientierungswertes vereinbart.

Der Orientierungswert von 2,60 Prozent, den das (StBA) Ende September veröffentlicht hatte, wird 2021 nicht verwendet.

Für die und haben die Verhandlungspartner für 2021 wie üblich einen Veränderungswert von 2,56 Prozent vereinbart. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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