ver.di kritisiert die geplante Verkürzung der Verjährungsfrist von heute vier Jahren auf zukünftig zwei Jahre im Rahmen des PpSG

Die gesetzlichen sollen künftig auf Forderungen aus Regressverfahren gegenüber Kliniken verzichten. Das sieht ein von Jens Spahn vorgesehene Änderungsantrag des Pflegepersonalstärkungsgesetzes vor, der heute im des Deutschen Bundestages behandelt wird. „Der vom Gesundheitsminister geplante Eingriff in die Finanzen der Krankenkassen geht zu Lasten der Versicherten“ kritisiert Gabriele Gröschl-Bahr, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Im Änderungsantrag des Ministers ist eine einseitige Verkürzung der Verjährungsfrist von heute vier Jahren auf zukünftig zwei Jahre vorgesehen. „Rückwirkende Prüfungen sind zum Teil nötig, wenn Unregelmäßigkeiten auffallen. Fallen die aus, weil die Fristen zu kurz sind, zahlen die Krankenkassen den Kliniken wo möglich zu viel aus. Damit gehen den Kassen Millionenbeträge flöten“, so Gröschl-Bahr. […]

: ver.di

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