vdek: Stellungnahme zur Verordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Entwurf der zur Verlängerung pandemiebedingter Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Durch die Verordnung sollen die Regelungen zur pandemiebedingen Vergütungsanpassung für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 111 Absatz 5 Satz 5 SGB V und § 111c Absatz 3 Satz 5 SGB V bis zum 23. September 2022 verlängert werden. Dies hat zur Folge, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bis zum 23. September 2022 Hygiene- und Minderbelegungszuschläge von der gesetzlichen Krankenversicherung () erhalten können.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. () bewertet die Verlängerung der Regelungen zur pandemiebedingten Vergütungsanpassung für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vor dem Hintergrund der aktuell noch sehr hohen Inzidenzen als grundsätzlich nachvollziehbar. Jedoch erscheint eine sofortige Verlängerung der Regelungen bis 23. September 2022 insbesondere für den Bereich der Minderbelegungszuschläge auch im Hinblick auf die abweichenden Regelungen für die Rentenversicherung zu weit gegriffen. […]

Quelle: vdek (PDF, 50KB)

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