vdek: Stellungnahme zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Mit dem am 06.08.2020 versandten Entwurf einer formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm krankenhäuser (krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) soll der Koalitionsbeschluss für ein Krankenhauszukunftsprogramm gesetzlich umgesetzt werden.
Kern des Entwurfes ist der Aufbau des krankenhauszukunftsfonds. Dieser soll mit drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bestückt werden. Der Krankenhauszukunftsfonds erweitert den Krankenhausstrukturfonds, welcher zeitgleich bis ins Jahr 2024 verlängert wird. Die drei Milliarden Euro Bundesmittel werden aus dem Steueraufkommen über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt. Mittel, die im Jahr 2021 nicht abgerufen wurden, fließen zurück in die Liquiditätsreserve. Diese Restmittel können in den Folgejahren gemäß der Förderkriterien des Krankenhausstrukturfonds erneut abgerufen werden. […]
Quelle: vdek (PDF, 219KB)