Vakuumversiegelungstherapie von Wunden in den EBM aufgenommen

Die Vakuumversiegelungstherapie von können ab 1. Oktober auch in der ambulanten Versorgung abrechnen. Hierbei wird zwischen dem primären und sekundären Wundverschluss unterschieden. Bei letzterem kann die Leistung auch von nicht operativ tätigen Ärzten berechnet werden. […]

Quelle: KBV

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