Unsicherheit in der Wirtschaftlichkeitsprüfung: GKV-Spitzenverband kündigt Rahmenvereinbarung auf

Das zum 11.5. in Kraft getretene () brachte im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Ärztinnen und Ärzte zwei gute Nachrichten: Die wurde auf zwei Jahre verkürzt und Nachforderungen (Regresse) auf die Differenz der zwischen der wirtschaftlichen und der tatsächlich ärztlich verordneten Leistung begrenzt. […]

Quelle: D+B Rechtsanwälte

Das könnte Dich auch interessieren …