TSVG: Wesentliche Neuerungen in der ambulanten Versorgung im Überblick

Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR

  • Die bundesweiten Terminservicestellen (TSS) sollen zeitnah Termine zu Haus- und Fachärzten sowie vermitteln,
  • den Ausbau der Bereitschaftsdienstnummer 116117 und des entsprechenden Online-Angebots zu einem Rund-um-die-Uhr-Service für dringende medizinische Fälle, inklusive einer entsprechenden Lenkung der Patienten in die passende Versorgungsebene,
  • ein Mindestangebot von 25 Sprechstunden bei niedergelassenen Ärzten sowie die Einführung einer „offenen Sprechstunde“ bei bestimmten Fachärzten,
  • Honorarzuschläge bzw. extrabudgetäre für bestimmten ärztliche Leistungen, etwa für von der TSS vermittelte Patienten und im Rahmen der „offenen Sprechstunde“,
  • Einführung einer elektronischen für alle gesetzlich Versicherten 2021. […]

Quelle: KBV

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