Transparenz über die Zahlungen an Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen und Intensivbetten

Antwort der auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/21453

Im Lichte des Ergebnisses der Beratungen des Expertenbeirats gemäß § 24 Ab-satz 1 KHG wurde mit der -Ausgleichszahlungs-Anpassungs- (AusglZAV) mit Wirkung ab dem 13. Juli 2020 eine sachgerechte Differenzierung der Freihaltepauschalen vorgenommen. Mit den differenzierten Ausgleichszahlungen soll den unterschiedlichen Kostenstrukturen der besser Rechnung getragen werden und der jeweilige Erlösausfall sachgerechter kompensiert werden. Parallel dazu sind die Krankenhäuser seit Mai 2020 aufgerufen, den Regelbetrieb sukzessive wieder aufzunehmen. […]

Quelle: Bundesregierung (PDF, 291KB)

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