Transformationsfonds: BAS erlässt Förderrichtlinie
Einheitliche Regeln für Krankenhausförderung – bis 2035 stehen bis zu 50 Milliarden Euro für den Strukturumbau bereit
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Förderrichtlinie für den Transformationsfonds erlassen. Damit stehen nach Abstimmung mit den Ländern nun einheitliche Vorgaben für das Förderverfahren und die Fördervoraussetzungen fest. Über den Fonds sollen bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro in den Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft fließen.
Mit dem Erlass der Förderrichtlinie erreicht die Umsetzung des Transformationsfonds für Krankenhäuser einen weiteren wichtigen Schritt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die Richtlinie nach umfassender Abstimmung mit den Bundesländern veröffentlicht. Sie soll für ein einheitliches und wirtschaftliches Förderverfahren sorgen und die Verwaltungspraxis des BAS konkretisieren.
Der Transformationsfonds gehört zu den zentralen Finanzierungsinstrumenten der Krankenhausreform. Bis zum Jahr 2035 stehen nach Angaben des BAS bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit den Mitteln soll der strukturelle Umbau der Krankenhausversorgung unterstützt werden.
BAS-Präsident Markus Algermissen sieht in der Förderrichtlinie vor allem einen Zugewinn an Planungssicherheit. Mit dem Erlass würden klare und einheitliche Regeln für die Praxis geschaffen. Länder und weitere Beteiligte erhielten damit mehr Transparenz über das Förderverfahren und die Verwaltungspraxis des Bundesamtes.
Länder wählen Fördervorhaben aus
Eine zentrale Rolle im Verfahren übernehmen die Bundesländer. Sie entscheiden, für welche konkreten Vorhaben Fördermittel aus dem Transformationsfonds beantragt werden. Die entsprechenden Anträge werden anschließend beim BAS eingereicht.
Das Bundesamt prüft die Förderanträge anhand der gesetzlichen Vorgaben und der nun erlassenen Förderrichtlinie. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist das BAS auch für die Auszahlung der Fördermittel zuständig.
Gefördert werden können insbesondere Projekte, die unmittelbar mit der strukturellen Neuordnung der Krankenhausversorgung verbunden sind. Dazu gehören unter anderem die Zusammenführung von Krankenhausstandorten, der Aufbau sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, die Errichtung beziehungsweise Weiterentwicklung telemedizinischer Netzwerke und die Stärkung integrierter Notfallstrukturen.
Damit ist der Transformationsfonds nicht als allgemeines Investitionsprogramm für Krankenhäuser angelegt. Die Förderung ist vielmehr an konkrete Transformationsvorhaben gebunden, mit denen die Krankenhausstrukturen an die mit der Krankenhausreform angestrebte Versorgungslandschaft angepasst werden sollen.
Förderrichtlinie konkretisiert praktische Umsetzung
Für Krankenhausträger und Länder ist die Förderrichtlinie insbesondere deshalb relevant, weil sie die praktische Anwendung der gesetzlichen Fördervoraussetzungen konkretisiert. Bei der Vorbereitung von Transformationsprojekten gewinnt damit die Frage an Bedeutung, ob geplante Maßnahmen einem förderfähigen Tatbestand zugeordnet und entsprechend begründet werden können. Gleichzeitig bleibt der Zugang zu den Fördermitteln wesentlich von den Ländern abhängig. Krankenhäuser können nicht eigenständig entscheiden, welche Projekte beim BAS zur Förderung eingereicht werden. Die Länder übernehmen die Auswahl und Antragstellung, während das BAS die Förderfähigkeit prüft und die Mittel auszahlt.
Mit dem Erlass der Förderrichtlinie steht damit eine weitere wesentliche Grundlage für die operative Umsetzung des Transformationsfonds zur Verfügung.




