Krankenhausreform in Niedersachsen: Landesrechnungshof fordert aktives Handeln des Sozialministeriums
Positionspapier kritisiert fehlende Datengrundlage und mahnt verbindliche Steuerung für zukunftsfähige Klinikstruktur an
Mit der veröffentlichten Stellungnahme vom 12.06.2025 zur Krankenhausreform hat der Landesrechnungshof Niedersachsen (LRH) deutliche Worte gefunden: Das Sozialministerium müsse seine Steuerungsverantwortung endlich konsequent wahrnehmen, wenn die Krankenhauslandschaft des Landes langfristig tragfähig und effizient bleiben soll. Die Analyse zeigt: Niedersachsen verfügt über mehr als 160 Krankenhäuser – doch wie stark diese ausgelastet sind, weiß das verantwortliche Ministerium aktuell nicht.
„Das Land muss die eingeleitete Krankenhausreform für eine echte Strukturreform nutzen und zügig die Auslastung jedes Krankenhauses ermitteln“, fordert Ministerialdirigentin Susanne Haack, zuständige Abteilungsleiterin im LRH. Seit dem Jahr 2020 wurden keine aktuellen Auslastungsdaten mehr erhoben – ein gravierendes Versäumnis angesichts der dynamischen Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung.
Leerstände und Überkapazitäten bleiben dadurch unerkannt, verursachen unnötige Kosten und verhindern eine bedarfsgerechte Steuerung. Der Rechnungshof sieht darin ein zentrales Reformhemmnis. Nur wenn valide Daten vorliegen, kann zielgerichtet geplant und gesteuert werden.
Doch mit der Erhebung von Auslastungszahlen allein ist es nicht getan: Haack macht deutlich, dass das Sozialministerium die Ergebnisse auch in verbindliche Planungsentscheidungen überführen muss. Zentral sei dabei ein Paradigmenwechsel: „Nicht das nächstgelegene, sondern das medizinisch geeignete Krankenhaus muss im Zentrum einer modernen Versorgungsstruktur stehen“, betont sie. Die Orientierung an medizinischer Qualität und Spezialisierung müsse Vorrang vor rein geographischer Nähe haben.