Thüringen legt geriatriespezifische Kriterien für stationäre Behandlung vor

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Am Mittwoch, den 12.09. werden sich in Erfurt Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (DIE LINKE) und Dr. Burkhard Braun vom Landesverband Hessen-Thüringen zu neu erarbeiteten geriatriespezifischen Kriterien für die und Weiterbehandlung von geriatrischen Patientinnen und äußern. Diese Kriterien stellen ein bundesweites Novum dar.

Hintergrund:
Geriatrische Patientinnen und Patienten sind nicht nur durch ein höheres Lebensalter, sondern meist auch durch gleichzeitige Mehrfacherkrankungen () und eine hohe Anfälligkeit für weitere Erkrankungen (Vulnerabilität) gekennzeichnet. Akute Erkrankungen können ihre Alltagskompetenz bis hin zur einschränken. Solchen Patientinnen und Patienten muss bei einer Krankenhausbehandlung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Insbesondere sind spezifisch geriatrische Kriterien für die Krankenhausaufnahme und für einen fortbestehenden akutstationären Behandlungsbedarf nötig. Unter Moderation des Thüringer Gesundheitsministeriums hat eine Arbeitsgruppe deutschlandweit erstmals solche geriatriespezifischen Krankenhausaufnahme- und Weiterbehandlungskriterien erarbeitet.

Quelle: Thueringen


12.09.2018 Pressekonferenz: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Krankenhausbehandlung oder geriatrische Versorgung? Welche Behandlung bei älteren Menschen nötig und richtig ist, war lange eine schwierige Frage.

Besonders Ältere sind hier auf ein genaueres Augenmaß angewiesen, sei es durch Demenz-Erkrankungen oder schlechtere Heilungsverläufe.

Die neuen Geriatriespezifischen -Kriterien sollen die Entscheidung erleichtern und gehen auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen ein. Neu sind auch die sozialen Faktoren, die eine ambulante medizinische Versorgung nach einer krankenhausspezifischen Maßnahme nicht möglich machen z.B. besondere Hilfebedürftigkeit im Alltag.

Quelle: Facebook

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