Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom Bundestag beschlossen

Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen um zusätzliche Angebote erweitert. Die werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische anzubieten. […]

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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