Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom Bundestag beschlossen
Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte
Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.
Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische patientenakten anzubieten. […]
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit