SwissDRG: Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Das bag hat ein Faktenblatt zur Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie erarbeitet.
Das vorliegende Dokument enthält einen Zusammenzug von Richtlinien betreffend die stationäre Behandlung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit dem Ziel, für die Zeit der Corona-Pandemie eine schweizweit einheitliche Praxis zur Regelung der stationären Behandlung sowie die entsprechende Kostenübernahme sicherzustellen. Es stützt sich auf eine vorangehende Abstimmung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mit den betroffenen Dachverbänden (H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse und curafutura), der swissdrg AG sowie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren. Die Richtlinien beziehen sich auf den Zeitraum der Geltungsdauer der verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2; SR 818.101.24 ).