Strafzahlungen für Krankenhäuser – Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein fordert dringend Korrektur

„Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!“ verlangt die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein in einer landesweiten Anzeigenkampagne. Hintergrund der Kampagne ist das Ende verabschiedete MDK-Reformgesetz, nach dem jede durch eine ausgelöste Minderung des Rechnungsbetrages – und sei es auch nur ein Euro – eine Strafzahlung des Krankenhauses in Höhe von mindestens 300 Euro auslöst.

„Die Strafzahlungen sind untragbar und müssen umgehend zurückgenommen werden“, fordert KGSH- Patrick Reimund. Anlass für Beanstandungen sind häufig vermeintliche Fehlbelegungen, also Fälle, in denen in den Krankenhäusern behandelt und versorgt wurden. Die Beanstandung der Krankenkassen und des MDK richten sich dann im Nachhinein auf einzelne Tage der Versorgung und ohne, dass bestehende Alternativ- bzw. Anschlussversorgungsrealitäten in die Entscheidung einbezogen würden. […]

Pressemitteilung: Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e. V.

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